Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. GELTUNGSBEREICH

LIESE LIEST ist ein Projekt von BuscheMarketing. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen BuscheMarketing (im Folgenden LIESE LIEST) und allen Auftragnehmern und Auftraggebern. Sie gelten für sämtliche Aufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne der nachfolgenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Diese AGB können jederzeit durch LIESE LIEST einseitig geändert werden. Im Falle der Änderung dieser AGB weist LIESE LIEST seine Geschäftspartner auf diese Änderungen schriftlich hin. Der Geschäftspartner hat dann das Recht, binnen 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung von LIESE LIEST der Änderung dieser AGB zu widersprechen und die zugrundeliegende Vertragsbeziehung zu kündigen. Nach Ablauf dieser 14tägigen Frist gilt die entsprechende Änderung als vom jeweiligen Vertragspartner als genehmigt.

II. ANGEBOTE / PREISE

Angebote der LIESE LIEST sind stets freibleibend.

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

Soweit keine Preisliste vorliegt, bestimmt LIESE LIEST die Vergütung nach billigem Ermessen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch LIESE LIEST in Form einer Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsdurchführung zustande. LIESE LIEST behält sich vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form (der Vorlage) oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen.

III. VERTRAGSUMFANG

LIESE LIEST leistet entsprechend dem Auftrag und der Branchenüblichkeit. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften der Leistungen abschließend fest.

Für die Erstellung und Verbreitung der Werbemittel und Medien verwendet LIESE LIEST grundsätzlich eigene Vorlagen. Die Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers bedarf einer gesonderten Absprache vor Auftragsbestätigung.

Einzelne durch LIESE LIEST angebotene Medien werden im Einzelfall bei Vertragspartnern von LIESE LIEST platziert bzw. durch diese durchgeführt. Eine Geltendmachung etwaiger Erfüllungsausfälle hinsichtlich der vereinbarten Leistung ist ausgeschlossen. LIESE LIEST bemüht sich, nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen, die angebotene Verbreitung der Werbemittel und Medien umzusetzen.

Anspruch auf bestimmte Verteilstandorte hat der Auftraggeber nicht. Verteilung und Auswahl liegen allein in der Tätigkeitshoheit von LIESE LIEST.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Verteil- und Ver-öffentlichungsstandorte grundsätzlich einem häufigen Wechsel unterliegen. Die Aktionen werden von einer Vielzahl von Mitarbeitern und Kooperationspartnern durchgeführt. LIESE LIEST ist bemüht, Fehler soweit es geht zu vermeiden. Geringfügige Fehler oder Abweichungen in der Verteilung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Durchführung begründen keine Gewährleistungsansprüche. Als geringfügig sind Fehler oder Abweichungen von unter 5% anzusehen. Bei Fehlern oder Abweichungen ist LIESE LIEST Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Nach Wahl von LIESE LIEST ist auch eine proportionale Minderung für nachgewiesene Mängel möglich. Soweit nicht abweichend vereinbart, gehen sämtliche Werbeträger mit der zur Verfügung Stellung im Rahmen der Kampagnendurchführung in das Eigentum von LIESE LIEST über. Eine Rückübereignung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies schließt die Vernichtung von aus gegebenem Grund nicht verwendeter Werbemittel nach Kampagnenabschluss ein. Etwaige Ausnahmen zu diesen Regelungen sind gesondert sowie bereits vor Beginn der jeweiligen Kampagne oder Kampagnenetappe zu regeln. Die Regelung bedarf der Schriftform.

Werbeträger oder Medien können in die Dokumentation sämtlicher Kampagnen und Unterlagen von LIESE LIEST sowie zur Eigenwerbung grundsätzlich ohne explizite Zustimmung der Auftraggeber verwendet werden.

IV. VERTRAGSLAUFZEIT UND –VERLÄNGERUNG

Die Vertragslaufzeit ergibt sich gemäß Auftrag. Sie beträgt grundsätzlich mindestens einen Monat. Ein Monat entspricht hier grundsätzlich 28 Tagen. Davon abweichende Laufzeiten sind möglich und nach Einzelfall gesondert zu vereinbaren.

Der Auftraggeber kann eine Verlängerung der Schaltung bzw. Aushangzeit bis eine Woche vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich – im Zweiwochentakt bei LIESE LIEST beantragen.

LIESE LIEST erklärt sich unverzüglich zur Annahme oder Ablehnung von Anschlussaufträgen bzw. Verlängerungen.

Die Ausführung der Werbemaßnahme kann aus technischen Gründen drei Arbeitstage früher oder später beginnen und enden.

Auf eine zeitgerechte Abnahme hat der Kunde keinen Anspruch.

V. KONKURRENZKLAUSEL

Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe der Produkt-gruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbung-treibende, die Aufträge für ihre Werbung ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen.

Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

VI. NUTZUNGSRECHTE BEI VOM AUFTRAGGEBER GELIEFERTEN VORLAGEN

Sofern LIESE LIEST die Werbemittel bzw. Medien nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen erstellt, sondern vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen verwendet, wird LIESE LIEST, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, das räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, die Vorlagen für die Erstellung und Verbreitung der Werbung zu verwenden.

Dieses Nutzungsrecht schließt insbesondere das Recht ein,

die Vorlage in jeder Form und Anzahl im vertragsgemäßen Umfang zu vervielfältigen, insbesondere auch beliebig viele digitale Verviel-fältigungsstücke herzustellen, soweit dies für den konkreten Vertragszweck erforderlich ist; an den Vorlagen – unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes – solche Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen geboten oder unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Marktes wünschenswert sind; hierzu zählt auch das Recht, Vorlagen zu vergrößern und zu verkleinern; die Vorlagen uneingeschränkt für eigene Werbung der LIESE LIEST sowohl online als auch offline zu verwenden.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass LIESE LIEST zur Anbringung einer Urheberbezeichnung nur insoweit verpflichtet ist, als eine Namensnennung üblich und technisch möglich ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Einräumung der vorbezeichneten Rechte von dem/den Urheber/n gemäß §§ 31 f. Urhebergesetz ermächtigt worden ist. Soweit der Urheber selbst Vertragspartner der LIESE LIEST ist, räumt dieser ihr die vorbezeichneten Rechte ein.

Werden durch die Nutzung der Vorlagen Rechte Dritter verletzt und wird LIESE LIEST deshalb von einem Dritten – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber LIESE LIEST von jeglicher Inanspruchnahme unter Einschluss sämtlicher Kosten der Rechtsverfolgung frei. Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung geeigneter Vorlagen oder Medien ist der Auftraggeber verantwortlich.

VII. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE BEI VON LIESE LIEST GELIEFERTEN VORLAGEN

Sofern LIESE LIEST die Werbemittel/Medien nicht nach vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen erstellt, gilt Folgendes: Hat LIESE LIEST die Vorlagen oder Medien nicht selbst entworfen, sondern von einem Dritten erworben, versichert LIESE LIEST, zur Nutzung der Vorlagen gemäß §§ 31 f. Urhebergesetz ermächtigt zu sein. Diese Zusicherung geht den Regelungen in den vorliegenden AGB unter VI. vor. Hat LIESE LIEST die Vorlagen für die Werbemittel/Medien selbst entworfen, ist und bleibt LIESE LIEST ausschließlicher Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte. Soweit LIESE LIEST dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den von LIESE LIEST entworfenen oder beschafften Vorlagen einräumt, bleiben diese auf diesen Auftrag und seine zeitliche Dauer beschränkt.

Jede außerhalb dieses Auftrages liegende Nutzung, auch jede nachvertragliche, bedarf der (zu vergütenden) Zustimmung von LIESE LIEST. Vorschläge oder sonstige Anregungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt erst mit Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht, die von LIESE LIEST entworfenen Vorlagen im Rahmen des Auftrages für die Dauer der Vertragslaufzeit zu benutzen. Die Originale der Entwürfe verbleiben bei LIESE LIEST.

VIII. HAFTUNG FÜR VORLAGEN, ZUGELIEFERTE PRODUKTE UND WAREN

Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig von LIESE LIEST gelesen. Hat der Auftraggeber den ihm vorgelegten Entwurf oder die Probe genehmigt und zur Verwendung oder zum Druck freigegeben, übernimmt er hierdurch die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Zusammenstellung. Eine Haftung von LIESE LIEST für nach Freigabe festgestellte Fehler entfällt.

Hat der Auftraggeber eine Vorlage zur Verwendung, insbesondere zum Druck, freigegeben und stellt er danach, insbesondere nach dem Druck, Textfehler, Bildfehler oder Ähnliches fest, so kann er von LIESE LIEST Korrekturen nur nach Zahlung der hierfür anfallenden Zusatzkosten verlangen.

Die Haftung von LIESE LIEST ist ausgeschlossen für alle vom Auftraggeber zugelieferten Vorlagen, Druckstücke, Warenproben und sonstige Gegenstände und Materialien. LIESE LIEST haftet nicht für die urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit.

Zu den Aufgaben von LIESE LIEST gehört es auch nicht, den Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Vorlage selbst geliefert oder LIESE LIEST sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Der Auftraggeber hält LIESE LIEST von allen daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen frei.

Sofern der Auftraggeber Vorlagen selbst liefert, überprüft LIESE LIEST die Vorlagen im zumutbaren Rahmen auf technische Mängel und weist den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Vorlagen hin.

Sind etwaige Mängel der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese bei der Verwendung, insbesondere beim Druckvorgang offenbar, so kann der Auftraggeber aus Mängeln, wie beispielsweise ungenügendem Druck, keine Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten.

Die Beseitigung derart verborgener Mängel der Vorlage und die anschließende Wiederherstellung der Tauglichkeit als Vorlage erfolgen auf Kosten des Auftraggebers. Auch bei fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Lieferung vom Auftraggeber beizubringender Vorlagen, Druckstücke, Warenproben oder sonstiger Gegenstände und Materialien kann der Auftraggeber gegen LIESE LIEST keine Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Entstehen LIESE LIEST oder Dritten durch vom Auftraggeber zugelieferte Vorlagen, Druckstücke, Warenproben oder sonstiger Gegenstände und Materialien Schäden, so hält der Auftraggeber LIESE LIEST von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Kosten, unter Einschluss der Kosten für die Rechtsverfolgung, frei.

XI. RÜGEPFLICHTEN

Der Auftraggeber hat LIESE LIEST bei in jeder Phase der Auftragsabwicklung auftauchenden Mängeln stets unverzüglich schriftlich bzw. faxschriftlich zu rügen. Dies gilt in gesteigertem Maße bei der Druck- bzw. Verwendungsfreigabe. Erhält der Auftraggeber Belegexemplare und / oder Proben zur Prüfung, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu überprüfen, erbetene Freigaben unverzüglich zu erteilen oder etwaige Mängel sofort zu rügen.

Ebenso sind Mängel in der Veröffentlichung sofort zu rügen. Alle Rügen und Mitteilungen sind schriftlich bzw. faxschriftlich zu erheben. Nachteile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Durch die Rüge muss LIESE LIEST sofort in die Lage versetzt werden, mögliche Gewährleistungsansprüche zu prüfen und den Auftragsablauf zu korrigieren. Als Ausschlussfrist gilt zusätzlich: Geht die schriftliche Rüge später als 2 Wo-chen nach Erhalt der Belegexemplare beziehungsweise nach Abschluss der Verteilung / Abschluss der Leistung durch den Auftraggeber bei LIESE LIEST ein, so gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers und dieser verliert seine Gewährleistungsansprüche.

LIESE LIEST ist bei unterbliebener Mängelrüge berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch mangelhafte Werbemittel bzw. Medien zu veröffentlichen oder in die Verteilung zu nehmen.

X. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Rechnungen von LIESE LIEST sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig, mit Skonto in Höhe von 2% nach 7 Tagen. Ausschlaggebend hierfür ist der Zahlungseingang bzw. die Gutschrift auf dem in der Rechnung vermerkten Bankkonto.

Gerät ein Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so hat er auf die Forderung ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch LIESE LIEST bleibt unberührt. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Auftraggeber binnen 28 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall behält sich LIESE LIEST das Recht vor, die vertraglich vereinbarte Leistung bis zur vollständigen Zahlung der Gegenleistung zurückzuhalten.

Darüber hinaus behält sich LIESE LIEST das Recht vor, bereits zwecks Erbringung der Leistung entstandene Kosten dem Auftraggeber weiter zu verrechnen.

XI. KÜNDIGUNG / STORNIERUNG

Liefert der Auftraggeber rechtswidrige, sittenwidrige und/oder diskriminierende Vorlagen und / oder Werbemittel, so steht LIESE LIEST ein außerordentliches Kündigungsrecht und Schadensersatz zu. Ebenso steht LIESE LIEST ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Schaltungen den Vertrag zu kündigen (Auftragsstorno). Folgende Stornokosten gelten unter gleichzeitiger Abbedingung der §§ 649, 615 BGB in diesem Fall als vereinbart:

Stornierung ab Vertragsunterzeichnung :

Stornierung bis 12 Wochen vor Kampagnenbeginn 30%

Stornierung bis 8 Wochen vor Kampagnenbeginn 50%

Stornierung bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn 75%

Stornierung ab 4 Wochen bis Kampagnenbeginn 100%

Die Stornokosten umfassen sämtliche vertraglich vereinbarten Mediakosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinsichtlich der bereits entstandenen Produktionskosten richten sich die Stornokosten generell an den tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 35% der Produktionskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nach Kampagnenbeginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich. Umstände, die LIESE LIEST nicht zu vertreten hat, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug, Diebstahl, Vandalismus usw., berechtigen beide Vertragspartner erst nach Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat zur fristlosen Kündigung, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz abgeleitet werden kann. Erbrachte Leistungen werden dann anteilig, ggf. zeitanteilig abgerechnet.

XII. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Der Auftraggeber kann gegenüber LECTTAS nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von LIESE LIEST explizit anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Auftraggeber nicht ausüben. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber nur über eine eingeschränkte Bonität verfügt, so ist LIESE LIEST auch nachträglich berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder eine anderweitige Besicherung ihres Vergütungsanspruches zu verlangen und ihre Leistungen bis zu deren Bewirkung zurückzuhalten.

XIII. NUTZUNGS-/EIGENTUMSVORBEHALT

Die Übertragung der in den VI. und VII. beschriebenen Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Honorars. An gelieferten Waren behält sich LIESE LIEST das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.

XIV. GEWÄHRLEISTUNG

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit / Leistung oder bei nur unerheblicher Beein-trächtigung. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von LIESE LIEST Mängelbeseitigung oder Neuleistung. Der Auftraggeber hat LIESE LIEST die zur Nacherfüllung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt es LIESE LIEST auch nach zweimaliger Nacherfüllung nicht, ordnungsgemäß und mangelfrei zu leisten, steht dem Auftraggeber nach der Setzung einer Nachfrist und der Androhung, dass er nach Fristablauf zurücktreten werde, das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seitens LIESE LIEST oder ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

XV. HAFTUNGSBEGRENZUNG

LIESE LIEST haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet LIESE LIEST nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von LIESE LIEST ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die vorstehenden Regelungen gelten bei allen Schadensersatzforderungen neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Soweit LIESE LIEST gleichwohl haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den einfachen Auftragswert begrenzt; dies gilt nicht bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche gegen LIESE LIEST verjähren in einem Jahr nach Ausführung des Auftrages oder der Ablieferung der Ware, wobei § 199 Absatz 1 und 3 BGB ausgeschlossen sind.

XVI. GERICHTSSTAND

Die Geschäftsräume von LIESE LIEST sind für beide Teile Erfüllungsort. Als Gerichtsstand gilt Salzgitter als vereinbart.

XVII. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sofern eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sind oder werden, treten an deren Stelle Regelungen, welche basierend auf geltendem Recht dem Gewollten am ehesten entsprechen. Dabei sind in der Gesamtschau die Interessen beider Parteien gleichermaßen zu berücksichtigen. Alle übrigen Klauseln bleiben in Ihrer Fassung wirksam. Insbesondere führt die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht zu einer Gesamtunwirksamkeit des Vertrages.